Torsten Reinwald
Pressesprecher
E-Mail: pressestelle@
jagdschutzverband.de
Telefon: 030/ 209 1394 23
Fax: 030/ 209 1394 30
21.05.2013, 16:51 Uhr
03. Mai 2012 (djv) Berlin
Auf dem Symposium in Kaisersesch stellte der DJV ein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und rief zu mehr Sachlichkeit bei deren Bewertung auf. Es ist beispielsweise gesellschaftlich akzeptiert, dass Haus- und Grundbesitzer Tiere fangen und töten, die Schäden anrichten – etwa Mäuse, Ratten, Kaninchen oder Marder. Dabei stehen Sicherheitsaspekte und ökonomische Interessen im Vordergrund. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. “Die Fangjagd für Jäger verbieten zu wollen, hieße, zuallererst das Fangen von ungeliebten Plagegeistern auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Das kann keiner wirklich wollen”, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann.
Die Symposiumsbeiträge zum Herunterladen:


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